Standards für die Vermietung

Allgemeines:

Diese Vermietungsstandards sollen als Orientierung für die Entscheidungen der WORADO zur Vermietung von Wohnraum bzw. gewerblichen Räumen an Interessenten dienen. Diese erfolgen nach objektiven, transparenten und einheitlichen Kriterien.

Grundsätzliches:

Auf eine freistehende, freiwerdende oder neue Wohnung können sich alle geschäftsfähigen, volljährigen natürlichen Personen bewerben. Für gewerbliche Räume kommen auch juristische Personen in Betracht. Dormagenerinnen und Dormagener werden bei der Auswahl der Mietenden bevorzugt.

Die WORADO stellt sich jedem Bewerber neutral gegenüber. Die Vermietung der Wohnungen/Gewerbeeinheiten erfolgt diskriminierungsfrei. Mitbürger aus Dormagen werden gegenüber Bewerbern aus anderen Städten/Gebieten bei der Wohnungs-/Raumvergabe berücksichtigt. Die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit in Dormagen und für Dormagener Institutionen, Vereine (Inhaber/Inhaberinnen einer Ehrenamtskarte) kann die Wohnungsvergabe unter Umständen positiv beeinflussen. 

Ziel der WORADO ist ein ausgeglichener und harmonischer (Wohnung-) Vermietungsmix, der sich an die Gegebenheiten des Anwesens, der nachbarschaftlichen Gegebenheiten und Raumspezifika orientiert. Dazu zählen u. a. die Größe der Wohnung in Bezug auf die familiären Verhältnisse, Barrierefreiheit, Fördervorgaben oder ggf. Anforderungen aus einem Wohnberechtigungsschein.

Die Einhaltung der gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Vorgaben/Richtlinien ist ebenfalls verpflichtend.

Wohnungs-/Gewerberäume-Suche:

Damit auf die Bedürfnisse und Anforderungen der Interessenten eingegangen werden kann, wird ein Vordruck für eine Suchanfrage zur Verfügung gestellt. Der Vordruck (Fragebogen für Mietinteressenten) steht auf der Homepage www.worado.de zum Download bereit.

Nach Vorlage werden sich die Mitarbeiter um die Suche nach einem geeigneten Objekt kümmern. Sollte kein geeignetes Objekt vorhanden sein, so kann die Suchanfrage auf Wunsch gelistet werden für evtl. später freiwerdende bzw. fertiggestellte Objekte.

Die maximale Speicherung ist auf 6 Monate beschränkt, kann aber jederzeit bzw. schon im Vorfeld auch für einen längeren Zeitraum vereinbart werden.

Vor der Vermietung:

Für eine Vertragsanbahnung mit der WORADO ist das Formular „Mieterselbstauskunft“ nebst der Datenschutzbelehrung vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen sowie weitere folgende Unterlagen einzureichen:

  • letzten drei Gehaltsabrechnungen oder Zusicherung vom Amt zwecks Übernahme der Kosten der Unterkunft sowie der Kaution
  • Legitimationsnachweis (Personalausweis)
  • falls erforderlich einen Wohnberechtigungsschein

Vermietung:

Die Vermietungsentscheidung hängt maßgeblich von den aufgeführten Gesichtspunkten ab. Neben den lückenlos ausgefüllten Dokumenten, sollten keine schwerwiegenden Gründe gegen die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sprechen.

Vor Einzug ist die vereinbarte Kaution oder das vereinbarte Kautionssubstitut (z.B. Bürgschaft eines Finanzinstitutes) uneingeschränkt nachzuweisen.

Die Vermietungsentscheidung trifft nach eingehender Prüfung der oben genannten Kriterien ausschließlich die WORADO (Geschäftsführung bzw. von der Geschäftsführung bevollmächtigte Personen). 

In begründeten Fällen kann die Geschäftsführung von den Grundsätzen zur Vermietung abweichen. Einen Anspruch auf Plausibilisierung der Beweggründe einer Entscheidung besteht nicht.